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Diskriminierungen und soziale
Ungerechtigkeiten durch Festbeträge?
Eine Einschätzung des Bundes-Verfassungsgerichts-Urteils 1
BvL 29/95 über die Festbeträge für Hörhilfen
Das Bundessozialgericht hatte im Jahre 1995 seine
Zweifel, ob die 1989 eingeführte und seither angewandte Festbetragsregelung denn
überhaupt verfassungskonform sei. Deshalb musste es die damals zur Verhandlung
anstehenden Verfahren einstellen und mit der Frage, ob die Festlegung der
Festbeträge für Arznei- und Hilfsmittel mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dem
BVerfG als Normenkontrollverfahren zur Prüfung vorlegen.
Vor diesem obersten aller deutschen Gerichte fand am
19. März 2002 die mündliche Verhandlung zu diesem Vorlagebeschluss statt. Nach
der Einladung und Vorankündigung sollte hierbei nicht nur über die reine
verfahrensrechtliche Sachfrage diskutiert werden, sondern das Gericht wollte
sich in einer ganztägigen Sitzung einen Überblick über die Gesamtzusammenhänge
der Festbetragsregelung und ihrer Auswirkungen verschaffen. Das Urteil des
BVerfGs erging am 17. Dezember 2002.
Dem achtköpfigen Richtergremium des 1. Senats des
BVerfG unter Leitung des Gerichtspräsidenten Papier saßen einander gegenüber auf
der einen Seite Vertreter
·
der Bundesregierung und einiger
Landesregierungen,
·
des Bundesgesundheitsministers,
·
des Bundesjustizministers sowie
·
der Spitzenverbände und einiger
Landesverbände der Krankenkassen,
auf der anderen Seite die Kläger der
Ausgangsverfahren:
·
die Firma Bayer, die gegen den
Festbetrag für ein Arzneimittel geklagt hatte,
·
die an Taubheit grenzend
Hörgeschädigte Barbara Lehmann und der Hörgeräte-Akustiker-Meister Klaus Beelte
als Kläger gegen die Festbeträge für Hörhilfen sowie
·
Firma Brillen-Müller und
Südwestdeutscher Augenoptikerverband als Kläger gegen die Festbeträge bei
Sehhilfen;
allen beigestellt diverse Rechtsanwälte und
Justiziare. Ferner waren diverse Fachverbände geladen und um Stellungnahmen
gebeten.
Ausgangsziel unserer 1989 eingelegten Klagen gegen
die damals aufkommende Festbetragsregelung war, die seinerzeit festgelegten
Festbeträge für Hörhilfen insoweit zu kippen, dass weiterhin und wieder wirklich
ausreichende Versorgungen zu Lasten der Kassen im Sinne der Sozialgesetze
möglich würden. Es war nie unser Ziel, vor Gericht in erster Linie über Recht
und Geld zu reden, sondern vielmehr über Hörschäden und die daraus
resultierenden menschlichen Probleme der Behinderten. Nur hierüber ließen sich
die aus den praktischen Auswirkungen der Festbeträge ergebenden sozialen
Ungerechtigkeiten und erheblichen Diskriminierungen Hörbehinderter aufzeigen und
Änderungen erreichen.
Und es wurde uns immer klarer, dass das Thema Hören
nie auf einer politisch höheren Ebene verhandelt werden würde, als vor eben
diesem Gericht! Kanzler und Minister wechseln – oft schneller, als ihnen lieb
ist. Beschlüsse des BVerfG s haben hingegen langwirkende Folgen; sie haben
Gesetzgebungs-Charakter!
Aus der Teilnehmerliste wurde uns bewusst, dass vor
Gericht auf der Gegenseite wohl viele hochkarätige Herrschaften mit
respektheischenden Titeln saßen (Staatssekretär, Ministerialdirektoren,
-dirigenten und -räte, Regierungsdirektoren und -räte, Rechts- und sonstige
Professoren), doch nirgends aber war medizinischer Sachverstand zu finden.
Darum richten wir an dieser Stelle einen besonders
herzlichen Dank an Prof. Dr. Klaus Seifert, der sich sehr kurzfristig bereit
fand, uns vor das hohe Haus zu begleiten. Als ehemaliger Vorsitzender des
Deutschen Berufsverbandes der HNO-Ärzte kennt er die Sachlage nur zu gut, denn
er hat durch seinen früheren persönlichen Einsatz bei nahezu allen beteiligten
Institutionen in gleicher Sache oft genug interveniert.
Vor dem BVerfG herrscht Anwaltszwang. Wir zollen den
Rechtsanwälten Anbuhl und Möller aus Kiel an dieser Stelle nochmals aufrichtigen
Dank und Anerkennung für ihre enorme Vorarbeit und die hervorragende Vertretung
vor dem BVerfG.
(...)
Gekürzter Nachdruck mit freundlicher Genehmigung
des Autoren und des Median-Verlages: Hörakustik 2/2203
Klaus Beelte
Feldstr. 69
24105 Kiel
Den vollständigen Text übermitteln wir Ihnen auf
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