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SGB-Kassen entscheiden auch bei notwendigen Ersatzmaßnahmen oftmals höchst unterschiedlich und in den Gründen nicht nachvollziehbar. Ein solcher Vorgang ist nunmehr durch das Sozialgericht Regensburg (Geschäftszeichen: S 2 KR 85/03) wegen des Anspruchs auf Austausch eines Taschen-SPs gegen einen HdO-SP aufzuklären und zu korrigieren gewesen. Dabei hat das Sozialgericht Regensburg die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hinsichtlich der Bedürfnisse der CI-Träger überzeugend angewandt und insofern rechtsfortbildend entschieden. Die Entscheidung des Sozialgerichts ist rechtskräftig.
Rechtskraft der Entscheidung des Sozialgerichts Regensburg: Der im Jahr 1992 geborene, nahezu taube Kläger wurde im März 1999 mit einem CI versorgt. Als Sprachprozessor (SP) wurde – entsprechend dem damaligen technischen Stand – ein Taschen-SP verwendet. Im September 2002 hat die HNO-Klinik der Universität Regensburg (formlos) einen zum CI passenden geeigneten HdO-SP verordnet. Die Verordnung wurde mit einer Stellungnahme des Bayerischen CICs begründet, wonach nach einer mehrwöchigen Erprobung durch den Kläger der neue SP als der deutlich bessere im Verhältnis zum alten SP eingeschätzt worden ist. Neben anderen Erleichterungen wurde vom Kläger angegeben, dass das Hören im Störlärm leichter sei, was durch einen Test bestätigt worden ist. Die SGB-Kasse hat den zuständigen MDK eingeschaltet, der nach Aktenlage zu dem Ergebnis gekommen ist, dass es grundsätzlich keinen Anspruch auf Austausch eines noch funktionierenden SPs geben würde. Bei Kindern werde eine vorzeitige Neuversorgung nach einer Gebrauchszeit von sechs bis acht Jahren empfohlen, da bei Kindern die Regelgebrauchszeit diesen Zeitraum nicht übersteigen würde. Die SGB-Kasse hat die Versorgung mit dem HdO-SP mit dem Argument abgelehnt, dass der Kläger mit einem Taschen-SP versorgt sei und das Wirtschaftlichkeitsgebot folglich einen Austausch verbieten würde. (...) Bernhard Kochs RechtsanwaltWolfratshauser Straße 19381479 MünchenTel. 089/28659543, Fax -/28659544 eMail: RA-Bernhard-Kochs@t-online.de
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