Austausch eines Taschen-Prozessors gegen einen
HdO-Sprachprozessor auch für Erwachsene:
Entscheidung des Sozialgerichts Augsburg vom 23.09.2004 

Die Schnecke hat bereits in der Ausgabe Nr. 45 über die Entscheidung des Sozialgerichts Regensburg berichtet, bei der es sich um den Anspruch auf Austausch des noch funktionierenden Taschen-Prozessors gegen einen HdO-Prozessor (SP) eines 12-jährigen Schülers gehandelt hat. Bedauerlicherweise hat diese Entscheidung nicht alle SGB-Kassen davon überzeugen können, dass es sich bei solchen Maßnahmen nicht um „Luxusmaßnahmen“, sondern um wichtige Verbesserungen beim Ausgleich der Hörbehinderung handelt.

Es konnte nunmehr eine – allerdings noch nicht rechtskräftige – Entscheidung des Sozialgerichts Augsburg gegen  die Deutsche Betriebskrankenkasse erreicht werden, die den Anspruch auf einen Austausch des Taschen-SPs gegen einen HdO-SP einer erwachsenen Frau –  in Fortbildung der Entscheidung des Sozialgerichts Regensburg –  bestätigt hat.

Die im Jahr 1932 geborene, postlingual nahezu ertaubte Klägerin wurde im August 1998 mit einem Cochlea Implantat (CI) versorgt. Als Prozessor wurde ein Taschen-SP verwendet, wie es dem damaligen Stand der Technik entsprochen hat. Nach einem Test mit einem HdO-SP hat die Klägerin festgestellt, dass sie mit dem HdO-SP wesentlich mehr und genauer hören konnte. Auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung wurde der Antrag bei der Beklagten auf Austausch gestellt, der jedoch genauso wie der Widerspruch erfolglos geblieben ist, sodass Klage zum zuständigen Gericht erhoben werden musste.

In der Klage wurde nicht nur allgemein vorgetragen, dass die Entwicklung der SPs erhebliche Leistungsverbesserungen erbracht hat, sondern insbesondere auch, dass der durchgeführte klinische Test bei der Klägerin eine Verbesserung der Hörleistungen von mehr als 20 % bzw. um teilweise 50 % bei den einzelnen Worttests ergeben hat. Beim Zahlenverständnis hat sich eine Verbesserung um ein Drittel feststellen lassen.

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Bernhard Kochs

Rechtsanwalt

Wolfratshauser Str. 193

81479 München

 

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