Was bedeutet die Gesundheitsreform für CI-Träger?

Podiumsdiskussion anlässlich der CI-Informationsveranstaltung des Bayerischen Cochlear Implant Verbandes in Regensburg – Moderation: Dr. Martina Junius
 

Podium: Prof. Dr. Jürgen Strutz, Direktor der HNO-Uni-Klinik, Regensburg; Bernhard Kochs, Rechtsanwalt, München;
Michael Bauer,
AOK Bayern;
Franz Hermann,
Präsident DCIG;

1. Was ändert sich für CI-Träger durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG)?

Bauer:
GMG hört sich neu an. Es werden Leistungen beschränkt, weil die Einnahmen wegbrechen. Aufgabe der Krankenkasse (KK) ist die finanzielle Unterstützung, sie erfährt nun erhebliche finanzielle Vorteile durch das GMG. Die Ausgaben, die der Einzelne nicht schultern kann, bleiben weiterhin Leistung der KK. Für Patienten hat das GMG keine Auswirkungen. Wir garantieren weiterhin eine lückenlose Versorgung, niemand wird über seine Verhältnisse hinaus belastet.

Publikum: Welche Leistungen sind gemeint, die dem Einzelnen aufgebürdet werden können?

Bauer: Ambulante Fahrten, künstliche Befruchtung; hierbei trägt eine Hälfte die KK, die andere das Ehepaar. Alles Verschreibungspflichtige übernimmt die KK (mit Eigenanteil), was nicht verschreibungspflichtig ist, übernimmt der Einzelne.

Publikum: Mein CI funktionierte nicht mehr, ich fuhr deshalb in die Klinik. Früher wurden diese Fahrtkosten erstattet, heute nicht mehr.

Bauer: Ambulante Fahrten übernimmt jetzt der Einzelne. Es gab Verbindungen zwischen Privat und Fahrt zur ambulanten Behandlung.

Hermann: Als CI-Träger nimmt man zur nächsten Klinik weite Wege auf sich. Bei einer stationären Behandlung wird alles bezahlt, bei ambulanter nicht.

Publikum: Es wird auch bei stationärer Behandlung nicht bezahlt. Es war nicht möglich, einen Transportschein zu bekommen. Soll ich mich mit der KK streiten?

Bauer: Über die Notwendigkeit des Transportes entscheidet der Arzt, die KK kann nichts verordnen.

Publikum: Sind die Kinder davon auch betroffen?

Bauer: Das gilt für alle.

Publikum: Die KK möchte immer sparen. Ist es billiger, vier Tage im Krankenhaus zu liegen, oder viermal zu fahren?

Bauer: Wir sind an rechtliche Gegebenheiten gebunden.

 

2. Versorgung mit Batterien und Zusatzgeräten (Hilfsmitteln) Ist die Finanzierung durch die KK gesichert?

Bauer: Die Kosten der Batterieversorgung übernehmen wir für Erwachsene und Kinder. Für diejenigen, die Zuzahlungen geleistet haben: Zuzahlungen für Batterien, Reparatur etc. müssen nicht geleistet werden. Für Hilfsmittel, die nicht direkt zum CI gehören, dagegen schon.

 

(...)

 

Fragen: Prof. Dr. Jürgen Strutz, Dr. Martina Junius

Mitschrift: Thomas Wippel

Bearbeitung: Hanna Hermann

 

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