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Hörtests bereits bei Neugeborenen im Krankenhaus Nordwest in Frankfurt Die Deutsche Cochlear Implant Gesellschaft e.V. handelt, wo die Bundespolitik noch diskutiert Die Deutsche Cochlear Implant Gesellschaft e.V. und der Cochlear Implant Verband Hessen-Rhein-Main e.V. spenden ein Messgerät zur Früherkennung von Hörschäden bei Neugeborenen. Die Deutsche Cochlear Implant Gesellschaft und die angeschlossenen Regionalverbände setzen mit der Zuwendung ein Zeichen und machen auf die Dringlichkeit der Einführung eines flächendeckenden Neugeborenen-Hörscreenings in Deutschland aufmerksam. Hörstörungen stellen die häufigsten angeborenen Sinnesbehinderungen dar. Die Frauenklinik des Krankenhauses Nordwest verfügt, dank des Sozialverbandes, nun über ein modernes Testgerät, mit dem bereits bei Neugeborenen die Hörfähigkeit getestet werden kann. Mittels einer Sonde werden dem Säuglingsohr Schallreize angeboten, die in Form eines leisen Tones wieder aus dem Ohr zurückgeschallt werden. Erhält man solche Antworten, kann man von der Funktionsfähigkeit des (peripheren) Hörorgans bis zum Innenohr ausgehen. Dieser Test dauert nur noch wenige Sekunden und ist ein unverzichtbarer Bestandteil der modernen Gesundheitsfürsorge. Bei testauffälligen Kindern oder Risikokindern kommt ein zweites Verfahren zur Anwendung, welches die Reizweiterleitung über die Innenohrfunktion hinaus bis zum Hirnstamm überprüfen kann. Beide Messverfahren sind in einem Messgerät (Echo-Screen TA+C) implementiert und können kombiniert zur Anwendung kommen. Das eigens dafür zertifizierte Personal bietet allen Neugeborenen der Klinik das Hörscreening kostenlos im Rahmen des flächendeckenden hessischen Neugeborenen-Hörscreenings an. Im weltweiten Vergleich steht Deutschland bei diesem unerlässlichen Screening noch auf der Stufe eines Entwicklungslandes. Auf Bundesebene wurde versäumt, eine entsprechende Präventions- und Informationspolitik auf den Weg zu bringen. Nahezu alle diese Hörstörungen sind heutzutage bis zu einem gewissen Zeitpunkt sehr gut therapierbar. In Deutschland werden jährlich ca. 750 000 Babys geboren, davon ca. 2.000 mit behandlungsbedürftigen Hörschäden. Es ist dramatisch, dass diese Hörschädigungen in der Regel erst im Alter von zwei bis drei Jahren erkannt werden. Um Beeinträchtigungen und Folgen für die Gesamtentwicklung zu vermeiden, ist es jedoch äußerst wichtig, Hörschädigungen so früh wie möglich zu erkennen. Eine sofortige Versorgung des Kindes mit Hörsystemen - möglichst innerhalb der ersten sechs Lebensmonate - und eine gezielte Hör- und Spracherziehung sind entscheidende Kriterien für die sprachliche, kognitive, psychomotorische und sozial-emotionale Entwicklung der betroffenen Kinder. Zwei Drittel der Hörstörungen bei Kleinkindern werden von den Eltern entdeckt. Meist zu spät für eine optimale Förderung des Kindes. Das Neugeborenen-Hörscreening muss daher im Interesse der Kinder so schnell wie möglich vorangebracht werden. Andere Länder haben ein Screening bereits gesetzlich verankert, während in Deutschland derzeit ein gemeinsamer Bundesausschuss über die Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit eines Neugeborenen-Hörscreening nachdenkt. Die Deutsche Cochlear Implant Gesellschaft ist gemeinnützig und vertritt die Interessen von Hörgeschädigten, die mit einem Cochlea Implantat (Innenohrimplantat) oder ähnlichen Hilfsmitteln versorgt sind. Michael
Schwaninger, Vizepräsident des Bundesverbandes und Vorsitzender des Cochlear
Implant Verbandes Hessen-Rhein-Main e.V., während der Übergabe: Ansprechpartner: Deutsche
Cochlear Implant Gesellschaft e.V., Rosenstraße 6, 89257 Illertissen, Krankenhaus Nordwest GmbH, Dr. Welter, Steinbacher Hohl 2 – 26, 60488 Frankfurt, welter.christoph@khnw.de Neugeborenen-Hörscreening, Klinik für Phoniatrie und Pädaudiologie, Klinik der J. W. Goethe Universität Frankfurt/ Main, Peter Böttcher, Peter.Boettcher@kgu.de
... und weitere interessante Artikel lesen Sie bitte in der aktuellen Ausgabe, zu bestellen bei der Redaktion!
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