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Blinde Patienten und CI – Besondere Aspekte der CI-Versorgung In Deutschland wird der Grad der Sehfähigkeit in Prozenten oder in Form eines arithmetischen Bruchs ausgedrückt. Wer z.B. einen Gegenstand erst aus zehn Metern Entfernung wahrnimmt, sieht nicht 100 %, sondern nur noch 10 %, oder in Form eines arithmetischen Bruchs ausgedrückt, er besitzt eine Sehkraft von 1/10. Wenn man von Blindheit spricht, meint man eine Sehfähigkeit von 2 % oder 1/50 mit Korrekturgläsern. Nicht selten sind sehbehinderte oder blinde Menschen von zusätzlichen Behinderungen betroffen. Entsprechend der im Jahre 2005 veröffentlichten Daten ‘Statistik der schwer behinderten Menschen’ (Stand: 31.12.2003) des Statistischen Bundesamtes leben in Deutschland 25.296 Menschen mit einer Taubheit. Davon ist bei 773 Bürgern zusätzlich eine Blindheit und Sehbehinderung registriert. Diese Kombination findet sich bei syndromalen Erkrankungen wie z.B. dem Usher-Syndrom, aber auch nach entzündlichen Erkrankungen wie z.B. der Röteln-Embryopathie oder der Meningitis (Tab. 1). Die Kombination einer Taubheit und Blindheit ist für den Betroffenen besonders einschneidend, da der wichtigste natürliche Kommunikationskanal, das Hören, nicht mehr zur Verfügung steht und ein Ausweichen auf das Lippenablesen unmöglich ist. (...) Dr.-Ing. Uwe Baumann Dr. phil. Juliane Wechtenbruch Dr. med. John Martin Hempel
HNO-Poliklinik, Klinikum Großhadern
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