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Es gibt zwischenzeitlich
eine große Zahl an positiven Entscheidungen über den Anspruch auf bilaterale
Versorgung von Hörbehinderten mit Cochlea Implantaten. Die Schnecke hat zuletzt
auch über die beiden Berufungsurteile an den Landessozialgerichten (LSG)
Nordrhein-Westfalen und Bayern berichtet (Schnecke 51, S. 64)), die jeweils den
in 1. Instanz ausgeurteilten Anspruch auf Versorgung im ersten Fall und auf
Erstattung des erforderlichen Kostenaufwandes im zweiten Fall mit überzeugenden
Argumenten bestätigt haben. Bedeutung der Entscheidungen der LSGs Nordrhein-Westfalen und Bayern für die bilaterale Nachversorgung der Hörbehinderten 1. Auswirkungen bei den SGB-Kassen: Die beiden Entscheidungen der LSGs sind gegen ein und dieselbe gesetzliche Krankenversicherung ergangen. In beiden Fällen hatte diese SGB-Kasse die Möglichkeit, durch Einlegung eines weiteren Rechtsmittels, der Nichtzulassungsbeschwerde, den jeweiligen Rechtsstreit an das BSG zu bringen, was sie jedoch unterlassen hat. Offensichtlich war die Argumentationskette der Kläger zu stark und die der SGB-Kasse ohne Aussicht auf Erfolg – wie dies aus den Urteilsgründen deutlich hervorgeht. Die Entscheidungen sind den anderen SGB-Kassen in den geführten Verfahren natürlich bekannt gegeben worden. Dies hat aber leider nicht zur Folge gehabt, dass die grundsätzlichen Ausführungen der Berufungssenate zum Behinderungsausgleich von den SGB-Kassen in der Folge generell berücksichtigt worden sind. (...) Den vollständigen Text bestellen Sie bitte bei der Redaktion! Rechtsanwalt ...weitere interessante Artikel lesen Sie bitte in der aktuellen Ausgabe, zu bestellen bei der Redaktion!
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