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Was sind Merkzeichen und welche
Bedeutung haben sie?
Merkzeichen sind
bestimmte Buchstaben, die in den Schwerbehindertenausweis eingetragen
werden können. Sie dienen als Nachweis für besondere Beeinträchtigungen
und sind mit unterschiedlichen Rechten verbunden.
G
bedeutet ‘erheblich beeinträchtigt in der
Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr’ (gehbehindert).
Das Merkzeichen erhält, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens
Wegstrecken bis 2 km bei einer Gehdauer von etwa einer halben Stunde nicht
ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren gehen kann. Die
Gehbehinderung kann auch durch innere Leiden verursacht sein, durch
Anfälle oder Orientierungsstörungen.
aG bedeutet ‘außergewöhnlich gehbehindert’.
Das Merkzeichen erhält, wer sich wegen der Schwere seines Leidens dauernd
nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb seines
Kraftfahrzeuges bewegen kann. Hierzu zählen vor allem querschnittsgelähmte
Menschen, doppel-oberschenkelamputierte, doppel-unterschenkelamputierte
Menschen, aber auch Menschen mit schweren Herzschäden oder starken
Beeinträchtigungen der Atmungsorgane.
(...)
Angaben ohne Gewähr!
(Quelle:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter
Erzbergerstraße 119, 76133 Karlsruhe, Tel. 0721/8107-901, Fax -/8107-903
E-Mail:
bih@integrationsaemter.de
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