|
Eingliederungshilfe
1. Aufgabe
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten
oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen bzw. zu mildern und die
behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Die damit verbundenen
Maßnahmen werden vom Sozialamt finanziert und sind dort zu beantragen.
2. Anspruch
Eingliederungshilfe ist hörbehinderten Personen zu gewähren, da sie durch ihre
Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, an der
Gesellschaft teilzuhaben. Dies gilt auch für Personen, die von einer
Hörbehinderung bedroht sind.
(...)
SPRICH – Verein für
hörgeschädigte Kinder und Jugendliche Stuttgart
Uhlandstraße 15
73666 Baltmannsweiler
Den
vollständigen Text übermitteln wir Ihnen auf Anfrage! Die Redaktion Schnecke
... und weitere interessante Artikel lesen Sie bitte in der aktuellen
Ausgabe, zu bestellen bei der Redaktion!
|