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Kostenübernahme von Hörgeräten Ende 2006 ist ein Gerichtsurteil vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zur Kostenübernahme von Hörgeräten bekannt geworden (L 4 KR 147/03) und uns übermittelt. Darin wird folgendes festgestellt: Für die Versorgung mit Hörhilfen gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung das Sachleistungsprinzip (Anschluss an Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Urteil vom 17.12.2002 – 1 BvL 28/95, 29/95 und 30/95). (...) (Quelle: ZB 3/2006 und Hessische Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen e.V., überprüft durch Dr. M. Kinkel, Klaus Buerschaper, Fa. KIND) Den vollständigen Text übermitteln wir Ihnen auf Anfrage! Die Redaktion Schnecke
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