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Audiologische Qualitätssicherung bei der CI-Versorgung Die Qualität der CI-Versorgung wird ganz wesentlich durch die postoperative Basistherapie bestimmt. Um den Verlauf der Habilitation bei Kindern beziehungsweise Rehabilitation bei Erwachsenen zu evaluieren und zu dokumentieren, führen wir regelmäßige Kontrolluntersuchungen durch. Deren Ergebnisse erlauben uns auch, den Verlauf der Folgetherapie den Bedürfnissen der einzelnen Patienten anzupassen. Diese Untersuchungen erfolgen im ersten Jahr nach der Erstanpassung des CI-Systems an die individuellen Bedürfnisse der Patienten vierteljährlich, dann einmal im Halbjahr und ab dem dritten Jahr lebensbegleitend jährlich. Zusätzlich werden bei Bedarf, wenn die Entwicklung nicht erwartungsgemäß verläuft oder der Patient eine Verschlechterung seines Hörvermögens beobachtet, derartige Kontrolltermine vereinbart. Die Termine für diese Kontrollen werden zusätzlich zu den im Rahmen der Basistherapie für die Rehabilitation mit dem CI notwendigen Aufenthalten im Cochlea-Implantat-Centrum vergeben. Sie beinhalten eine ohrenärztliche Untersuchung und allgemeine Beratungen, audiometrische und phoniatrische Untersuchungen zur Dokumentation des Hör-, Sprech- und Sprachstatus und die Überprüfungen der Sprachprozessoranpassung (SP) sowie technische Kontrollen des Systems. Wenn die Ergebnisse dieser Untersuchungen Hinweise für den Bedarf einer Feinanpassung ergeben, wird mit dem Patienten gemeinsam eine Optimierung der SP-Programme durchgeführt. (...) Joachim Müller-Deile Den vollständigen Text übermitteln wir Ihnen auf Anfrage! Die Redaktion Schnecke
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