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‘Meilenstein’ für die Versorgung mit hochwertigen digitalen
Hörgeräten durch gesetzliche Krankenkassen – BSG, Urteil vom 17.12.2009
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit seinem Urteil
vom 17.12.2009, Az. B 3 KR 20/08 R, Versicherten in der gesetzlichen
Krankenversicherung (KK) den Weg zu einer besseren Hörgeräteversorgung frei
gemacht.
Die beklagte KK wurde vom BSG verurteilt, einem Versicherten mit einem
Hörverlust von fast
100 % die gesamten Kosten eines hochwertigen digitalen Hörgerätes zu erstatten.
Die KK wollte nur den für Hörgeräte vorgesehenen Festbetrag von ca. € 1.000
bezahlen. Das BSG verurteilte die KK zur Zahlung von weiteren ca. € 3.000. Mit
seiner Grundsatzentscheidung beendete das BSG die Praxis der gesetzlichen KKs,
sich nur in Höhe der zu niedrigen Festbeträge an den Kosten einer
Hörgeräteversorgung zu beteiligen. Den KKs wird seit Jahren vorgeworfen, dass
auf der Grundlage der bisher geltenden Festbeträge eine ausreichende
Hörgeräteversorgung entsprechend dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich
ist. Versicherte mussten daher für eine adäquate Ausstattung mit technisch hoch
entwickelten digitalen Hörgeräten regelmäßig mehrere tausend Euro selbst
bezahlen.
(...)
© Rechtsanwalt Jürgen Greß
Hoffmann & Greß, Rechtsanwälte
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Quelle: Tinnitus-Forum Nr. 2, 2010; besten Dank!
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